30.01.2026

Teilnahme­bedingungen Losaktion

Logo

Teilnahmebedingungen für die Verlosung der ÖDP

1. Veranstalter

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Stadtratsfraktion, Memmingen Stählinweg 11 87700 Memmingen Michael.Hartge@web.de

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Memmingen haben. Mitarbeiter:innen des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt durch das Entgegennehmen eines kostenlosen Loses, das von der ÖDP im Rahmen der Samstagsaktionen verteilt wird. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Spende, Mitgliedschaft oder sonstigen Leistung.

4. Teilnahmezeitraum

Die Ausgabe der Lose erfolgt bis einschließlich 28. Februar 2026 um 13 Uhr. Später ausgegebene Lose nehmen nicht an der Verlosung teil.

5. Gewinn, Gewinnermittlung und Ziehung

Unter allen gültigen Losnummern werden die Gewinner:innen per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinnerziehung findet am 28. Februar 2026 um 18:00 statt.

Hinweis: Aufgrund eines Druckfehlers ist auf einzelnen Losen fälschlicherweise der 28. Januar als Datum der Gewinnerziehung angegeben. Maßgeblich ist das in diesen Teilnahmebedingungen genannte Datum, also der 28. Februar 2026. Der Gewinn, ein Balkonkraftwerk, wird im Vorfeld bekannt gegeben. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen.

6. Benachrichtigung der Gewinner:innen

Der/die Gewinner:innen werden anhand der gezogenen Losnummer ermittelt. Die Veröffentlichung der Gewinnnummern erfolgt durch Veröffentlichung auf der Website sowie auf Social-Media-Kanal, deren QR-Code auf den ausgegebenen Losen zu finden ist. Meldet sich ein:e Gewinner:in nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe, verfällt der Gewinn ersatzlos.

7. Datenschutz

Im Rahmen der Verlosung werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

8. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel an dem Gewinn, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Verlosung zu manipulieren.

10. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.